Versicherungsglossar
Über 100 Fachbegriffe der Versicherungsbranche — einfach erklärt für Azubis und angehende Versicherungskaufleute.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (General Terms and Conditions)
Standardisierte Vertragsbedingungen, die für alle Versicherungsverträge einer bestimmten Sparte gelten. Die AVB werden vom GDV entwickelt und von der BaFin genehmigt.
Ausschluss (Exclusion)
Ein Tatbestand, der in der Versicherungspolice ausdrücklich nicht versichert ist. Ausschlüsse begrenzen den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers.
Ausbildungsrahmenplan (Training Framework Plan)
Bundeseinheitlicher Plan für die betriebliche Ausbildung zum Versicherungskaufmann/-frau. Regelt Inhalte, Reihenfolge und zeitlichen Rahmen aller Ausbildungsabschnitte.
BaFin (Federal Financial Supervisory Authority)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Finanzmarktaufsichtsbehörde. Überwacht und reguliert Versicherungsunternehmen in Deutschland.
Beitrag (Prämie) (Premium)
Der vom Versicherungsnehmer regelmäßig zu zahlende Geldbetrag für den vereinbarten Versicherungsschutz. Der Beitrag wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen kalkuliert.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) (Occupational Disability Insurance)
Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn der Versicherte seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Deckungsschutz (Coverage)
Der Umfang des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes, also welche Risiken und bis zu welcher Summe abgedeckt sind.
Direktversicherung (Direct Insurance / Group Insurance)
Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt.
Franchise (Selbstbehalt) (Deductible / Excess)
Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet. Unterschieden wird zwischen absoluter und relativer Franchise.
Freistellungsauftrag (Tax Exemption Order)
Auftrag an die Bank/Versicherung, Erträge bis zum gesetzlichen Freibetrag (801€/1602€) ohne Kapitalertragsteuerabzug auszuzahlen.
GDV (German Insurance Association)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft — der Spitzenverband der deutschen Versicherungsbranche. Entwickelt u.a. die Musterbedingungen (AVB).
Gesamtschaden (Total Loss)
Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Zeitwert des beschädigten Gegenstands übersteigen. Die Versicherung ersetzt in diesem Fall den Zeitwert.
Haftpflichtversicherung (Liability Insurance)
Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt, wenn er einen Schaden schuldhaft verursacht hat.
Höchstentschädigung (Maximum Indemnity)
Die im Vertrag festgelegte maximale Leistung der Versicherung je Versicherungsfall. Sie begrenzt das Risiko des Versicherers.
Kaskoversicherung (Comprehensive / Collision Coverage)
Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Teil- und Vollkasko unterscheiden sich im Leistungsumfang (Teilkasko: Naturgewalten, Diebstahl; Vollkasko: zusätzlich Unfallschäden).
Kulanz (Goodwill Payment)
Freiwillige Leistung des Versicherers ohne Rechtsanspruch des Versicherungsnehmers, z.B. als Ausnahme von einer Ausschlussklausel oder nach Fristversäumnis.
Lernfeld (LF) (Learning Field)
Didaktische Einheit im Rahmenlehrplan der Berufsschule. Die IHK-Ausbildung zum Versicherungskaufmann ist in 6 Lernfelder (LF 1–LF 6) gegliedert.
Lebensversicherung (Life Insurance)
Versicherung, die im Todesfall oder bei Erleben des Endalters eine vereinbarte Leistung erbringt. Kann als Risikolebensversicherung (nur Tod) oder als kapitalbildende Versicherung ausgestaltet sein.
Maklerbetrieb (Insurance Broker)
Unabhängiger Versicherungsvermittler, der nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden ist. Der Makler ist dem Kunden verpflichtet und sucht das beste Angebot am Markt.
Nachtragspolice (Endorsement / Rider)
Dokument, mit dem Änderungen des bestehenden Versicherungsvertrags schriftlich festgehalten werden. Die Nachtragspolice ergänzt oder ändert die ursprüngliche Police.
Police (Policy)
Das Versicherungsscheindokument — die schriftliche Urkunde über den Versicherungsvertrag. Die Police enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile.
Prämienrechner (Premium Calculator)
Software-Tool zur Berechnung des individuellen Versicherungsbeitrags anhand von Tariffaktoren wie Alter, Wohnort, Risikomerkmalen etc.
Regulierung (Claims Settlement)
Die Bearbeitung und Abwicklung eines Versicherungsschadens durch den Versicherer — von der Schadenmeldung bis zur Entschädigungszahlung.
Rückversicherung (Reinsurance)
Versicherung der Versicherungsunternehmen. Der Erstversicherer überträgt Teile seiner Risiken an ein Rückversicherungsunternehmen (z.B. Munich Re, Hannover Rück).
Schadenfreiheitsrabatt (SF) (No-Claims Bonus)
Beitragsreduzierung in der Kfz-Versicherung für schadensfreie Fahrzeugnutzung. Je länger schadenfrei, desto höher die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag.
Schadenmeldung (Claims Notification)
Pflicht des Versicherungsnehmers, einen eingetretenen Versicherungsschaden unverzüglich dem Versicherer zu melden. Versäumnis kann zur Leistungskürzung führen.
Solvency II (Solvency II)
EU-Richtlinie zur einheitlichen Regulierung der Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen in Europa. Trat 2016 in Kraft und ersetzt ältere nationale Regelungen.
Tarifklasse (Rate Class)
Einteilung von Risiken in Gruppen mit ähnlichen Schadenerwartungen zur Beitragskalkulation. Z.B. Typklasse und Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung.
Unterversicherung (Underinsurance)
Situation, bei der die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig.
Versicherungspflicht (Compulsory Insurance)
Gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer bestimmten Versicherung. In Deutschland z.B. für Kfz (Haftpflicht), Gebäude (in manchen Bundesländern) und Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte).
Versicherungssumme (Sum Insured)
Der vertraglich vereinbarte Betrag, bis zu dem der Versicherer im Schadenfall leistet. Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert des versicherten Objekts entsprechen.
Versicherungsvertreter (Insurance Agent)
Gewerbsmäßiger Vermittler, der für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen tätig ist. Unterschieden wird zwischen Ausschließlichkeitsvertretern (1 Gesellschaft) und Mehrfachagenten.
Wohngebäudeversicherung (Homeowner's Insurance)
Versicherung für das Gebäude selbst (nicht den Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. In manchen Bundesländern bei Kaufabschluss Pflicht.
Zeitwert (Actual Cash Value)
Der aktuelle Wert eines Gegenstands unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Gebrauch. Im Gegensatz zum Neuwert ist der Zeitwert immer geringer.
Zusatzversicherung (Supplementary Insurance)
Ergänzende Versicherung, die Leistungslücken der gesetzlichen oder privaten Grundabsicherung schließt. Z.B. Zahnzusatz, Brillenversicherung oder Krankenhauszusatz.
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