📖 IHK-Fachbegriffe

Versicherungsglossar

Über 100 Fachbegriffe der Versicherungsbranche — einfach erklärt für Azubis und angehende Versicherungskaufleute.

A

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (General Terms and Conditions)

Standardisierte Vertragsbedingungen, die für alle Versicherungsverträge einer bestimmten Sparte gelten. Die AVB werden vom GDV entwickelt und von der BaFin genehmigt.

💡 Die AKB (Allgemeine Kraftfahrtbedingungen) sind die AVB für Kfz-Versicherungen.
LF 1

Ausschluss (Exclusion)

Ein Tatbestand, der in der Versicherungspolice ausdrücklich nicht versichert ist. Ausschlüsse begrenzen den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers.

💡 Vorsätzliche Schäden sind bei fast allen Sachversicherungen ausgeschlossen.
LF 1

Ausbildungsrahmenplan (Training Framework Plan)

Bundeseinheitlicher Plan für die betriebliche Ausbildung zum Versicherungskaufmann/-frau. Regelt Inhalte, Reihenfolge und zeitlichen Rahmen aller Ausbildungsabschnitte.

💡 Der Ausbildungsrahmenplan umfasst alle 3 Lehrjahre und 6 Lernfelder der IHK.
LF 6
B

BaFin (Federal Financial Supervisory Authority)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Finanzmarktaufsichtsbehörde. Überwacht und reguliert Versicherungsunternehmen in Deutschland.

💡 Die BaFin prüft die Solvenz aller deutschen Versicherungsgesellschaften.
LF 1

Beitrag (Prämie) (Premium)

Der vom Versicherungsnehmer regelmäßig zu zahlende Geldbetrag für den vereinbarten Versicherungsschutz. Der Beitrag wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen kalkuliert.

💡 Der Kfz-Beitrag richtet sich nach PS, Typklasse, Regionalklasse und SF-Klasse.
LF 2

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) (Occupational Disability Insurance)

Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn der Versicherte seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

💡 Eine BU leistet, wenn die Arbeitsfähigkeit um mehr als 50% eingeschränkt ist.
LF 5
D

Deckungsschutz (Coverage)

Der Umfang des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes, also welche Risiken und bis zu welcher Summe abgedeckt sind.

💡 Der Deckungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst Feuer, Leitungswasser und Sturm.
LF 2

Direktversicherung (Direct Insurance / Group Insurance)

Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt.

💡 Der Arbeitnehmer ist versicherter Person, der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer.
LF 5
F

Franchise (Selbstbehalt) (Deductible / Excess)

Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet. Unterschieden wird zwischen absoluter und relativer Franchise.

💡 Mit 300€ Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung spart man oft 20-30% Prämie.
LF 3

Freistellungsauftrag (Tax Exemption Order)

Auftrag an die Bank/Versicherung, Erträge bis zum gesetzlichen Freibetrag (801€/1602€) ohne Kapitalertragsteuerabzug auszuzahlen.

💡 Relevant bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen.
LF 5
G

GDV (German Insurance Association)

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft — der Spitzenverband der deutschen Versicherungsbranche. Entwickelt u.a. die Musterbedingungen (AVB).

💡 Der GDV vertritt die Interessen von über 400 Versicherungsunternehmen.
LF 1

Gesamtschaden (Total Loss)

Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Zeitwert des beschädigten Gegenstands übersteigen. Die Versicherung ersetzt in diesem Fall den Zeitwert.

💡 Bei einem Kfz-Totalschaden zahlt die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert.
LF 4
H

Haftpflichtversicherung (Liability Insurance)

Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt, wenn er einen Schaden schuldhaft verursacht hat.

💡 Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland für alle Kraftfahrzeuge gesetzlich Pflicht.
LF 3

Höchstentschädigung (Maximum Indemnity)

Die im Vertrag festgelegte maximale Leistung der Versicherung je Versicherungsfall. Sie begrenzt das Risiko des Versicherers.

💡 Die Höchstentschädigung bei der Haftpflicht beträgt oft 10 Mio. € für Personenschäden.
LF 2
K

Kaskoversicherung (Comprehensive / Collision Coverage)

Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Teil- und Vollkasko unterscheiden sich im Leistungsumfang (Teilkasko: Naturgewalten, Diebstahl; Vollkasko: zusätzlich Unfallschäden).

💡 Vollkasko lohnt sich i.d.R. für Neuwagen oder Fahrzeuge mit hohem Restwert.
LF 3

Kulanz (Goodwill Payment)

Freiwillige Leistung des Versicherers ohne Rechtsanspruch des Versicherungsnehmers, z.B. als Ausnahme von einer Ausschlussklausel oder nach Fristversäumnis.

💡 Kulanzleistungen dienen der Kundenbindung und Imagepflege des Versicherers.
LF 4
L

Lernfeld (LF) (Learning Field)

Didaktische Einheit im Rahmenlehrplan der Berufsschule. Die IHK-Ausbildung zum Versicherungskaufmann ist in 6 Lernfelder (LF 1–LF 6) gegliedert.

💡 LF 4 behandelt "Schäden und Leistungen bearbeiten" — ein Kernbereich der Ausbildung.
IHK

Lebensversicherung (Life Insurance)

Versicherung, die im Todesfall oder bei Erleben des Endalters eine vereinbarte Leistung erbringt. Kann als Risikolebensversicherung (nur Tod) oder als kapitalbildende Versicherung ausgestaltet sein.

💡 Die Risikolebensversicherung sichert Angehörige im Todesfall ab — ohne Sparanteil.
LF 5
M

Maklerbetrieb (Insurance Broker)

Unabhängiger Versicherungsvermittler, der nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden ist. Der Makler ist dem Kunden verpflichtet und sucht das beste Angebot am Markt.

💡 Im Gegensatz zum Ausschließlichkeitsvertreter kann der Makler bei allen Gesellschaften vermitteln.
LF 6
N

Nachtragspolice (Endorsement / Rider)

Dokument, mit dem Änderungen des bestehenden Versicherungsvertrags schriftlich festgehalten werden. Die Nachtragspolice ergänzt oder ändert die ursprüngliche Police.

💡 Bei Umzug in ein anderes Bundesland wird die Kfz-Regionalklasse per Nachtragspolice angepasst.
LF 2
P

Police (Policy)

Das Versicherungsscheindokument — die schriftliche Urkunde über den Versicherungsvertrag. Die Police enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile.

💡 Der Versicherungsnehmer erhält die Police nach Vertragsabschluss als Nachweis seines Versicherungsschutzes.
LF 2

Prämienrechner (Premium Calculator)

Software-Tool zur Berechnung des individuellen Versicherungsbeitrags anhand von Tariffaktoren wie Alter, Wohnort, Risikomerkmalen etc.

💡 Online-Prämienrechner werden von Versicherern und Vergleichsportalen angeboten.
LF 2
R

Regulierung (Claims Settlement)

Die Bearbeitung und Abwicklung eines Versicherungsschadens durch den Versicherer — von der Schadenmeldung bis zur Entschädigungszahlung.

💡 Die Schadenregulierung soll schnell und unbürokratisch erfolgen, um die Kundenbindung zu stärken.
LF 4

Rückversicherung (Reinsurance)

Versicherung der Versicherungsunternehmen. Der Erstversicherer überträgt Teile seiner Risiken an ein Rückversicherungsunternehmen (z.B. Munich Re, Hannover Rück).

💡 Durch Rückversicherung können Erstversicherer auch Großschäden wie Naturkatastrophen abdecken.
LF 1
S

Schadenfreiheitsrabatt (SF) (No-Claims Bonus)

Beitragsreduzierung in der Kfz-Versicherung für schadensfreie Fahrzeugnutzung. Je länger schadenfrei, desto höher die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag.

💡 Nach 10 Jahren ohne Schaden erreicht man SF-Klasse 25 mit maximalem Rabatt.
LF 3

Schadenmeldung (Claims Notification)

Pflicht des Versicherungsnehmers, einen eingetretenen Versicherungsschaden unverzüglich dem Versicherer zu melden. Versäumnis kann zur Leistungskürzung führen.

💡 Die meisten Versicherer bieten heute Online- und App-Schadensmeldung an.
LF 4

Solvency II (Solvency II)

EU-Richtlinie zur einheitlichen Regulierung der Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen in Europa. Trat 2016 in Kraft und ersetzt ältere nationale Regelungen.

💡 Solvency II verlangt von Versicherern eine risikoadäquate Eigenkapitalunterlegung.
LF 1
T

Tarifklasse (Rate Class)

Einteilung von Risiken in Gruppen mit ähnlichen Schadenerwartungen zur Beitragskalkulation. Z.B. Typklasse und Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung.

💡 Ein SUV hat eine höhere Typklasse als ein Kleinwagen — also auch einen höheren Beitrag.
LF 2
U

Unterversicherung (Underinsurance)

Situation, bei der die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig.

💡 Wenn das Gebäude 300.000€ wert ist, aber nur für 200.000€ versichert ist, liegt eine 33%ige Unterversicherung vor.
LF 2
V

Versicherungspflicht (Compulsory Insurance)

Gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer bestimmten Versicherung. In Deutschland z.B. für Kfz (Haftpflicht), Gebäude (in manchen Bundesländern) und Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte).

💡 Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr genutzt werden.
LF 3

Versicherungssumme (Sum Insured)

Der vertraglich vereinbarte Betrag, bis zu dem der Versicherer im Schadenfall leistet. Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert des versicherten Objekts entsprechen.

💡 Bei einer Hausratversicherung sollte die Versicherungssumme den Neuwert aller Einrichtungsgegenstände abdecken.
LF 2

Versicherungsvertreter (Insurance Agent)

Gewerbsmäßiger Vermittler, der für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen tätig ist. Unterschieden wird zwischen Ausschließlichkeitsvertretern (1 Gesellschaft) und Mehrfachagenten.

💡 Versicherungsvertreter benötigen eine IHK-Sachkundeprüfung oder eine anerkannte Berufsausbildung.
LF 6
W

Wohngebäudeversicherung (Homeowner's Insurance)

Versicherung für das Gebäude selbst (nicht den Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. In manchen Bundesländern bei Kaufabschluss Pflicht.

💡 Die Wohngebäudeversicherung deckt z.B. Sturmschäden am Dach, aber nicht gestohlene Einrichtungsgegenstände.
LF 2
Z

Zeitwert (Actual Cash Value)

Der aktuelle Wert eines Gegenstands unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Gebrauch. Im Gegensatz zum Neuwert ist der Zeitwert immer geringer.

💡 Ein 5 Jahre alter Laptop hat einen deutlich niedrigeren Zeitwert als seinen ursprünglichen Kaufpreis.
LF 4

Zusatzversicherung (Supplementary Insurance)

Ergänzende Versicherung, die Leistungslücken der gesetzlichen oder privaten Grundabsicherung schließt. Z.B. Zahnzusatz, Brillenversicherung oder Krankenhauszusatz.

💡 Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die GKV-Leistungen beim Zahnersatz auf bis zu 90%.
LF 5

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